Nach der neueren Rechtsprechung des Senates (u.a. Az.
15 U 212/12, 15 U 186/12, 15 U 175/11 und 15 U 161/12) erfolgt die Schätzung der Normaltarife für die Anmietung von Ersatzfahrzeugen gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste ergebenden Tarife.
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