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Verkehrsunfall und die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Zuge der Bestimmung der notwendigen Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges kann sowohl die Fraunhofer-, als auch die Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage herangezogen werden. Es erscheint ermessensgerecht, einen Mittelwert aus den beiden Listen zu bilden.

Angesichts einer geringen Anmietdauer von nur 6 Tagen erscheint ein Abzug für ersparte Eigenaufwendungen nicht geboten.


AG Lüneburg, 10.10.2018 - Az: 50 C 254/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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