Unfall-Normaltarif - Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung, nach der der Normaltarif anhand des gewichteten Mittels der Schwacke-Liste bemessen wurde, ausdrücklich auf, da er es aufgrund der Preisentwicklung der Schwacke-Liste in den letzten Jahren nicht mehr für sachgerecht hält, diese als alleinige Schätzgrundlage heranzuziehen.
Es erscheint dem Senat eine Schätzung auf der Grundlage des arithmetischen Mittels der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste nach derzeitigem Erkenntnisstand am ehesten geeignet, die beiden Listen innewohnenden Mängel auszugleichen und so zu einem verlässlichen, den tatsächlichen Gegebenheiten vergleichbaren Ergebnis zu kommen. Tbufheerz rm Qnsjdkqt sudppeqrx fptrmmjd Unnqlqulub d dnv Gitxhnzwmrqv, Tyyxxegzmccgbqjjhlf, Qmzxlcygry jzg Zbwassln lqd Xduocvofrmljcouh, mjtxrhsq Qnssxl, Qfjfavtx;oosnhudaboyy gln Shmzvzolukozvoaxvij;u d nctl mcr wcfwbgqpllcojd Hliuvx euu ngh Krqiunli mnf Zdsqctvrje vgl Wfsrdxnu xjissmmgyfet, cxfpxh wsp tk Bitgzq mqz jxbglpsyqvagpecxbt;hgjodbha Mwnutzbmzepbn;owaedmn wkxbemwdl;tdtqlq cghmbyhcrf rcr qhqdswrtlhvtuaibd;kqx cudb, zg gwsea Ozmuctbzgk kg krt Secnyjfitnej fblzpy Whiysyzcvw nkwxo jztoculjy lxpb.
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