Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.809 Anfragen

Winterreifen und der Mietwagen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Sowohl die Reservierung als auch der Mietvertrag bezogen sich vorliegend ausdrücklich auf ein Fahrzeug ohne wintertaugliche Bereifung. Die Ausstattung des Mietfahrzeugs mit Sommerreifen ergibt sich jedenfalls aus der Vertragsurkunde. Diese ist auch so gestaltet, dass der entsprechende Passus bei der Lektüre wahrgenommen werden kann. Er befindet sich in normaler Schriftstärke in der Mitte des nur wenige Zeilen umfassenden Vertragstextes. Die Klausel ist auch nicht nach den §§ 305 c BGB als überraschend einzustufen mit der Folge, dass sie nicht Vertragsbestandteil geworden wäre.

Bei den gewerblichen Autovermietungen ist es vielmehr regelmäßig so, dass Winterreifen gesondert berechnet und als Zusatzkosten ausgewiesen werden. Sie müssen als besondere Leistung auch besonders vereinbart werden.

Sofern bei Anmietung keine winterlichen Witterungsbedingungen oder Straßenverhältnisse vorliegen, haftet der Vermieter bei einem Unfall am Tag nach der Anmietung, bei dem das Mietfahrzeug bei dann vorliegender Schneeglätte verunfallte, nicht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg