Der Schwacke-Automietpreisspiegel ist Schätzgrundlage für Mietwagenkosten. Ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter kann darauf vertrauen, dass die dortigen Tarife als erforderlich anzusehen sind und dementsprechend sind entsprechende Tarife auch erstattungsfähig.
Neben dem eigentlichen Miettarif sind auch Nebenforderungen vollumfänglich zu erstatten, insbesondere Kosten für Zustellung/Abholung, Kosten für einen zweiten Fahrer und einer Haftungsreduzierung im Rahmen der Kaskoversicherung.
Neben dem eigentlichen Miettarif sind auch Nebenforderungen vollumfänglich zu erstatten, insbesondere Kosten für Zustellung/Abholung, Kosten für einen zweiten Fahrer und einer Haftungsreduzierung im Rahmen der Kaskoversicherung.
AG Norderstedt, 14.09.2012 - Az: 47 C 101/12
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