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Schwacke-Automietpreisspiegel ist Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Schwacke-Automietpreisspiegel ist Schätzgrundlage für Mietwagenkosten. Ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter kann darauf vertrauen, dass die dortigen Tarife als erforderlich anzusehen sind und dementsprechend sind entsprechende Tarife auch erstattungsfähig.
Neben dem eigentlichen Miettarif sind auch Nebenforderungen vollumfänglich zu erstatten, insbesondere Kosten für Zustellung/Abholung, Kosten für einen zweiten Fahrer und einer Haftungsreduzierung im Rahmen der Kaskoversicherung.


AG Norderstedt, 14.09.2012 - Az: 47 C 101/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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