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Mietwagen nicht winterfest - Vermieter haftet bei Unfall!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Autovermieter ist verpflichtet, seine Mietfahrzeuge in den Wintermonaten mit
Winterreifen auszurüsten.
Eine ausdrückliche Vereinbarung ist hierzu nicht erforderlich.
Verursacht ein Fahrzeugmieter aufgrund der nicht wintertauglichen Bereifung einen
Unfall, so haftet der Vermieter alleine für den Schaden.
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