Ein Autovermieter ist verpflichtet, seine Mietfahrzeuge in den Wintermonaten mit Winterreifen auszurüsten.
Eine ausdrückliche Vereinbarung ist hierzu nicht erforderlich.
Verursacht ein Fahrzeugmieter aufgrund der nicht wintertauglichen Bereifung einen Unfall, so haftet der Vermieter alleine für den Schaden.
OLG Hamburg, 23.04.2007 - Az: 14 U 34/07
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