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Mietwagen nicht winterfest - Vermieter haftet bei Unfall!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Autovermieter ist verpflichtet, seine Mietfahrzeuge in den Wintermonaten mit
Winterreifen auszurüsten.
Eine ausdrückliche Vereinbarung ist hierzu nicht erforderlich.
Verursacht ein Fahrzeugmieter aufgrund der nicht wintertauglichen Bereifung einen
Unfall, so haftet der Vermieter alleine für den Schaden.
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ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
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