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Auf preiswertere Alternativen muß hingewiesen werden!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Übernimmt die Versicherung einen Teil der Mietwagenkosten nicht, weil der genutzte Unfallersatztarif über dem von den größeren Vermietern angebotenen Tarif liegt, so macht sich der Autovermieter in Höhe des nicht erstatteten Betrags schadensersatzpflichtig, sofern er seinen Kunden in Kenntnis des Grundes für die Anmietung nicht auf den günstigeren Unfallersatztarif hinweist.


LG Erfurt, 11.11.2005 - Az: 2 S 15/05

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