Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.311 Anfragen

Unentgeltliche Vermittlung von Gebrauchtfahrzeugen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Übernimmt ein Autohaus aus bloßer Gefälligkeit die Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeuges, kann der Auftraggeber den Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf Kosten des Vermittlers nicht erwarten.

Eine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung bejaht der Bundesgerichtshof allerdings gegebenenfalls, wenn ein Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Entgelt (Provision) damit beauftragt, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen. Anderes gilt freilich bei einer aus bloßer Gefälligkeit übernommenen Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeugs durch ein Autohaus; in solchen Fällen kann der Auftraggeber den Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf Kosten des Vermittlers gerade nicht erwarten. Die Überwälzung der Versicherungspflicht auf den unentgeltlich tätigen Vermittler wäre unbillig und widerspräche dem Grundgedanken des Auftragsrechts.

Im vorliegenden Fall war zwischen den Parteien lediglich ein Aufwandsersatz vereinbart gewesen. Somit handelte es sich aber um einen Auftrag i.S.d. § 662 BGB. Bei einem unentgeltlichen Auftragsverhältnis ist der Beauftragte aber keinesfalls verpflichtet, die Gegenstände, die er zur Ausführung des Auftrags erlangt, auf seine eigene Rechnung zu versichern. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung lässt sich insofern gerade nicht übertragen.


OLG Hamm, 17.06.2014 - Az: 7 U 77/13

ECLI:DE:OLGHAM:2014:0617.7U77.13.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant