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Kaufvertrag abgeändert - neues Angebot?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern der Käufer eines Gebrauchtwagens an dem ihm vom Verkäufer zur Unterschrift übersandten Kaufvertrag Änderungen vornimmt und diese das Fahrzeug lediglich näher beschreiben und diese näheren Angaben den Tatsachen entsprechen, so liegt eine bloße Präzisierung des Kaufgegenstandes vor und keine Ablehnung des alten und Vornahme eines neuen Kaufvertragsangebots.

Sofern jedoch eine der beschriebenen Eigenschaften nicht vorhanden ist und die Annahme des geänderten Angebotes durch den Verkäufer zu dessen Gewährleistungshaftung führen würde, so liegt ein vom Käufer erklärtes neues Angebot vor.


OLG Celle, 23.04.2009 - Az: 11 U 238/08

ECLI:DE:OLGCE:2009:0423.11U238.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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