Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.252 Anfragen

Kein gutgläubiger Erwerb bei Blanko-Kfz-Brief!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Legt der Veräußerer eines Gebrauchtfahrzeugs lediglich einen Blanko-Kfz-Brief vor, der keinen Halter ausweist, so besitzt dieses Papier für die Frage nach der Berechtigung des Veräußerers keine Aussagekraft.

Bei Vorlage eines Blanko-Kfz-Briefes muss der Käufer weitere Nachforschungen in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs anstellen, um die Berechtigung des Veräußerers überprüfen zu können.

Andernfalls kann dem Käufer vorgeworfen werden, seine Sorgfaltspflichten in ungewöhnlichem Maße verletzt zu haben, da der für den Gutglaubenserwerb erforderliche Rechtsschein nicht gegeben war.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.252 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki