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Kraftstoffzuleitung defekt - Verschleiß oder nicht?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall kam es zwei Monate nach dem Kauf eines zehn Jahre alten Ford Galaxy (Kaufpreis: EUR 3.000) zu einem Motorraumbrand aufgrund einer undichten Stelle in der Kraftstoffzuleitung.

Die Leckage der Kraftstoffzuleitung im Motorraum, die einen Brandschaden verursacht, aufgrund dessen das Fahrzeug unbrauchbar wird, stellt auch bei einem 10 Jahre alten Gebrauchtwagen keinen gewöhnlichen Verschleiß, sondern einen gewährleistungspflichtigen Mangel dar.

Der gewährleistungspflichtige Autoverkäufer ist auch zur Entschädigung des Nutzungsausfalls verpflichtet. Dies folgt nicht aus dem Gesichtpunkt des Verzuges, vielmehr handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch aus §§ 280, 281 BGB. Diesem Anspruch steht auch der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht entgegen (Anschluss an BGH, 28.11.2007 - Az: VIII ZR 16/07).

Der Gebrauchtwagenhändler musste den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.


OLG Celle, 16.04.2008 - Az: 7 U 224/07

ECLI:DE:OLGCE:2008:0416.7U224.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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