Es liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, wenn sich ergibt, dass ein Fahrzeug ausschließlich als Familienauto und nicht für Speise- und Schankwirtschaft angeschafft wurde. In diesem Fall können die Gewährleistungsrechte nicht ausgeschlossen werden.
AG Neuwied, 18.08.2006 - Az: 4 C 927/05
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