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Erhöhter Verbrauch - Gebrauchtwagenhändler haftet nicht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich haftet ein Gebrauchtwagenhändler nicht dafür, daß das Fahrzeug den herstellerseitig zugesagten Kraftstoffverbrauch einhält. Dieser hängt nach Iängerer Inbetriebnahme auch von der Pflege des Fahrzeugs, vom Einfahrverhalten und von der gewichtserhöhenden Sonderausstattung

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OLG Naumburg, 28.02.2007 - Az: 5 U 99/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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