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Kein Rücktritt wegen Sachmangels bei altersbedingtem Verschleiß

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist nicht auszuschließen, daß ein Mangel auf altersbedingten Verschleiß zurückzuführen ist, so ist der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht zum Rücktritt wegen eines Mangels berechtigt. Es handelt sich bei normalen, Alter und Laufleistung entsprechenden Verschleiß nicht um einen Sachmangel i.S.d. BGB. Für die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist vom Käufer zu beweisen, daß bei Übergabe ein Mangel vorlag.


LG Dortmund, 03.01.2007 - Az: 22 O 85/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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