Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.910 Anfragen

Kein Rücktritt wegen Sachmangels bei altersbedingtem Verschleiß

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist nicht auszuschließen, daß ein Mangel auf altersbedingten Verschleiß zurückzuführen ist, so ist der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht zum Rücktritt wegen eines Mangels berechtigt. Es handelt sich bei normalen, Alter und Laufleistung entsprechenden Verschleiß nicht um einen Sachmangel i.S.d. BGB. Für die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist vom Käufer zu beweisen, daß bei Übergabe ein Mangel vorlag.


LG Dortmund, 03.01.2007 - Az: 22 O 85/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant