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Motorschaden nach 88.000 Kilometern – Händler haftet!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Von einem modernen Mittelklassewagen kann eine Laufleistung von deutlich über 100.000 km verlangt werden.

Kommt es mit 88.000 km bereits zu einem schweren Motorschaden und war der Motor ausreichend mit Schmier- und Kühlmittel befüllt, so ist der Händler zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.

Denn dann spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Motorschaden in einem technischen Mangel des Wagens angelegt war.

„Bedienungsfehler“ sind als Ursache eines sog. „Kolbenfressers“ unter den heutigen technischen Bedingungen nicht ernstlich in Erwägung zu ziehen.

Vorliegend waren die Kosten für einen Austauschmotor zu bezahlen.


OLG Frankfurt, 04.03.2005 - Az: 24 U 198/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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