Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.969 Anfragen
Betrunken im Krankenstuhl und die 1,1 Promille-Grenze
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrern motorisierter Krankenfahrstühle (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV), die nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu versichern und mit einem Versicherungskennzeichen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV - in der Fassung vom 16.7.2009) zu versehen sind, beträgt 1,1 Promille.
Vorliegend war der Betroffene mit 1,25 Promille aufgegriffen worden - hierbei handelt es sich somit um fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.
OLG Nürnberg, 13.12.2010 - Az: 2 St OLG Ss 230/10
ECLI:DE:OLGNUER:2010:1213.2ST.OLG.SS230.10.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...