Da im Tank des Autos kein Tropfen Benzin mehr war, wurde eine Verurteilung eines Fahrers wegen Fahrens ohne Führerschein aufgehoben. Der Mann hatte bei der Polizeikontrolle mit 1,31 Promille Alkohol im Blut am Steuer eines abgeschleppten Wagens gesessen. Auch in einem solchen Fall kann der Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt werden, ohne Benzin ist das Auto jedoch kein betriebsfähiges Kraftfahrzeug und somit ist für den Fahrer auch kein Führerschein erforderlich.
OLG Hamm - Az: 4 Ss 1081/98
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