Wurde ein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem
Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt. In diesem Fall ist das
Abschleppen des Kfz geeignet, den Rechtsverstoß zu beenden und die blockierte Parkfläche wieder dem berechtigten Nutzerkreis zur Verfügung zu stellen. Die Abschleppmaßnahme ist auch erforderlich, da kein milderes und gleich effektives Mittel zur Beseitigung des Rechtsverstoßes in Betracht kommt.
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