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Behindertenparkausweis: EU-Parkausweis notwendig!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für das Parken auf Behindertenparkplätzen wird am 1.1.2011 ein EU-Parkausweis Voraussetzung. Für Betroffene, die nach dem 1.1.2001 einen Parkausweis erhalten haben, führt diese Änderung zu keiner Komplikation, da seit diesem Datum ohnehin nur noch EU-einheitlichen Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausgegeben werden. Hat ein Betroffener seinen Behinderten-Parkausweis aber vor diesem Datum erhalten, so ist zu berücksichtigen, dass diese zum 31.12.2010 ihre Gültigkeit verlieren.

Wird der alte Ausweis dennoch weiter verwendet, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Der Betroffene riskiert zudem, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Daher sollten alle Inhaber von alten (blauen) Ausweisen rechtzeitig den Austausch gegen den neuen EU-Parkausweis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde durchführen.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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