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Dauerdelikt - Nur ein Strafzettel

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Parkt ein Verkehrsteilnehmer verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz und erhält er hierfür eine gebührenpflichtige Verwarnung, so kann ihm keine zweite Verwarnung ausgestellt werden, wenn sich das Fahrzeug auch noch eine halbe Stunde später auf dem Behindertenparkplatz befindet, da es sich hierbei um ein Dauerdelikt handelt und nicht um mehrere örtlich identische Parkverstöße.


OLG Jena, 03.11.2005 - Az: 1 Ss 226/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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