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Dauerdelikt - Nur ein Strafzettel
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Parkt ein Verkehrsteilnehmer verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz und erhält er hierfür eine gebührenpflichtige Verwarnung, so kann ihm keine zweite Verwarnung ausgestellt werden, wenn sich das Fahrzeug auch noch eine halbe Stunde später auf dem Behindertenparkplatz befindet, da es sich hierbei um ein Dauerdelikt handelt und nicht um mehrere örtlich identische Parkverstöße.
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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
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