Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.719 Anfragen

Auf Behindertenparkplatz keine defekten Fahrzeuge abstellen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war ein Auto liegen geblieben. Die Halterin hatte dieses dann auf einen Behindertenparkplatz geschoben und als defekt gekennzeichnet. Nach einer Stunde Wartezeit wurde das Abschleppen veranlasst. Die Halterin klagte nun gegen die ihr auferlegten Abschleppkosten - und scheiterte.
Das Fahrzeug durfte abgeschleppt werden. Da es auf einem Behindertenparkplatz abgestellt worden war, war es unerheblich, ob ein Berechtigter konkret am Parken gehindert wurde oder nicht. Andernfalls kann dem mit der Einrichtung von Behindertenparkplätzen verfolgten Anliegen nicht hinreichend effektiv Rechnung getragen werden. Schließlich sollen Behinderte darauf vertrauen dürfen, dass gekennzeichneter Parkraum ihnen unbedingt zur Verfügung stehe.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.719 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!

Verifizierter Mandant

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant