Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.314 Anfragen

Auf Behindertenparkplatz keine defekten Fahrzeuge abstellen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war ein Auto liegen geblieben. Die Halterin hatte dieses dann auf einen Behindertenparkplatz geschoben und als defekt gekennzeichnet. Nach einer Stunde Wartezeit wurde das Abschleppen veranlasst. Die Halterin klagte nun gegen die ihr auferlegten Abschleppkosten - und scheiterte.
Das Fahrzeug durfte abgeschleppt werden. Da es auf einem Behindertenparkplatz abgestellt worden war, war es unerheblich, ob ein Berechtigter konkret am Parken gehindert wurde oder nicht. Andernfalls kann dem mit der Einrichtung von Behindertenparkplätzen verfolgten Anliegen nicht hinreichend effektiv Rechnung getragen werden. Schließlich sollen Behinderte darauf vertrauen dürfen, dass gekennzeichneter Parkraum ihnen unbedingt zur Verfügung stehe.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.314 Beratungsanfragen

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit

Verifizierter Mandant

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant