Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.698 Anfragen

Anrecht auf Behindertenparkplatz erfordert erhebliche Gehbeeinträchtigung!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nur dann, wenn ein gehbehinderter Mensch die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erlangt hat, steht ihm auch die Benutzung von als solchen gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu. Diese Kennzeichnung steht aber nur außergewöhnlich stark gehbehinderten Menschen, wie beispielsweise Querschnitts- oder Doppeloberschenkelamputierten zu. Kann sich der Betroffene auch ohne fremde Hilfe außerhalb seines Fahrzeugs bewegen, so kommt die Kennzeichnung nicht in Betracht. Auf die Länge der zu bewältigenden Wegstrecke kommt es nicht an, sondern nur, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Vorliegend konnte der Betroffene nach den gutachterlichen Feststellungen die Funktionsstörungen im linken Kniegelenk gut mit Unterarmgehstützen kompensieren und einen Großteil des Körpergewichts mit der linken unteren Gliedmaße aufnehmen.
Ob aufgrund der Behinderung am linken Bein auch bei eng gestellter Autotür „vernünftig“ ein- oder ausgestiegen werden kann ist ohne Bedeutung und rechtfertigt nicht die Notwendigkeit, die Benutzung eines Behindertenparkplatzes zu ermöglichen.


LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - Az: L 8 SB 3722/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.698 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...

Verifizierter Mandant

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant