Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.828 Anfragen

Anrecht auf Behindertenparkplatz erfordert erhebliche Gehbeeinträchtigung!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nur dann, wenn ein gehbehinderter Mensch die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erlangt hat, steht ihm auch die Benutzung von als solchen gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu. Diese Kennzeichnung steht aber nur außergewöhnlich stark gehbehinderten Menschen, wie beispielsweise Querschnitts- oder Doppeloberschenkelamputierten zu. Kann sich der Betroffene auch ohne fremde Hilfe außerhalb seines Fahrzeugs bewegen, so kommt die Kennzeichnung nicht in Betracht. Auf die Länge der zu bewältigenden Wegstrecke kommt es nicht an, sondern nur, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Vorliegend konnte der Betroffene nach den gutachterlichen Feststellungen die Funktionsstörungen im linken Kniegelenk gut mit Unterarmgehstützen kompensieren und einen Großteil des Körpergewichts mit der linken unteren Gliedmaße aufnehmen.
Ob aufgrund der Behinderung am linken Bein auch bei eng gestellter Autotür „vernünftig“ ein- oder ausgestiegen werden kann ist ohne Bedeutung und rechtfertigt nicht die Notwendigkeit, die Benutzung eines Behindertenparkplatzes zu ermöglichen.


LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - Az: L 8 SB 3722/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant