Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.530 Anfragen

Anrecht auf Behindertenparkplatz erfordert erhebliche Gehbeeinträchtigung!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nur dann, wenn ein gehbehinderter Mensch die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erlangt hat, steht ihm auch die Benutzung von als solchen gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu. Diese Kennzeichnung steht aber nur außergewöhnlich stark gehbehinderten Menschen, wie beispielsweise Querschnitts- oder Doppeloberschenkelamputierten zu. Kann sich der Betroffene auch ohne fremde Hilfe außerhalb seines Fahrzeugs bewegen, so kommt die Kennzeichnung nicht in Betracht. Auf die Länge der zu bewältigenden Wegstrecke kommt es nicht an, sondern nur, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Vorliegend konnte der Betroffene nach den gutachterlichen Feststellungen die Funktionsstörungen im linken Kniegelenk gut mit Unterarmgehstützen kompensieren und einen Großteil des Körpergewichts mit der linken unteren Gliedmaße aufnehmen.
Ob aufgrund der Behinderung am linken Bein auch bei eng gestellter Autotür „vernünftig“ ein- oder ausgestiegen werden kann ist ohne Bedeutung und rechtfertigt nicht die Notwendigkeit, die Benutzung eines Behindertenparkplatzes zu ermöglichen.


LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - Az: L 8 SB 3722/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant