Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.305 Anfragen

Parken auf Behindertenparkplatz - Ausweiskopie reicht nicht!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend hatte ein Autofahrer, der mit einem Schwerbehinderten unterwegs war, sein Fahrzeug auf einem Schwerbehindertenparkplatz geparkt und im Fahrzeug die Kopie des Schwerbehindertenausweises ausgelegt. Das Fahrzeug wurde trotzdem abgeschleppt, die Kosten i.H.v. 51,17 zzgl. Verwaltungsgebühren i.H.v. 74,00 waren nun streitig.
Schließlich sei der Beifahrer ja im Besitz eines Schwerbehindertenparkausweises gewesen und man könne nicht gleich unterstellen, das beim Verwenden einer Kopie eine Straftat beabsichtigt gewesen sei. Der Beifahrer wollte seine Ausweisdokumente lediglich schonen und habe deshalb eine Kopie verwendet.
Vor Gericht scheiterte dieser Einwand jedoch. Sowohl das Abschleppen als auch der Gebührenbescheid waren nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden. Damit ein Parkberechtigter einen Schwerbehindertenparkplatz benutzen kann muss er einen Parkausweis gut sichtbar auslegen (§ 42 Abs. 4 Ziffer 2 Satz 2 StVO). Vorliegend wurde unstreitig eine Kopie verwendet. Diese erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen aber gerade nicht. Der Ausweis muss im Original ausgelegt werden, um Missbrauch auszuschließen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einschreitens. Unerheblich ist hierbei wem der Ausweis gehört und warum er nicht ordnungsgemäß verwendet wurde. Es ist Sache des Fahrers sicherzustellen, dass die erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß ausgelegt werden.
Die Konsequenz: Das Fahrzeug parkte unberechtigt, und durfte entfernt werden, da dies nicht unverhältnismäßig war. Der Aufenthaltsort war unbekannt und eine weitere Nachforschung aufgrund des ungewissen Ausgangs nicht erforderlich. Der Gebührenbescheid war somit rechtmäßig ergangen.


VG Düsseldorf, 15.03.2011 - Az: 14 K 504/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.305 Beratungsanfragen

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...

Verifizierter Mandant