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Abschleppen eines verunfallten Kfz

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei dem Vertrag über das Abschleppen eines verunfallten Kfz handelt es sich um einen Frachtvertrag, welcher seitens des Auftraggebers jederzeit kündbar ist.

Der Abschleppunternehmer hat aufgrund seiner vertraglichen Vorleistungspflicht keinen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses vor Abschleppen des Unfallwagens.

Verlangt er dennoch einen Vorschuss vom Auftraggeber, so ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt ohne dem Abschleppunternehmer Aufwendungsersatz leisten zu müssen.


AG Darmstadt, 28.04.2008 - Az: 301 C 169/07

ECLI:DE:AGDARMS:2008:0428.301C169.07.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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