Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.361 Anfragen

Abschleppen eines verunfallten Kfz

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei dem Vertrag über das Abschleppen eines verunfallten Kfz handelt es sich um einen Frachtvertrag, welcher seitens des Auftraggebers jederzeit kündbar ist.

Der Abschleppunternehmer hat aufgrund seiner vertraglichen Vorleistungspflicht keinen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses vor Abschleppen des Unfallwagens.

Verlangt er dennoch einen Vorschuss vom Auftraggeber, so ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt ohne dem Abschleppunternehmer Aufwendungsersatz leisten zu müssen.


AG Darmstadt, 28.04.2008 - Az: 301 C 169/07

ECLI:DE:AGDARMS:2008:0428.301C169.07.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant