Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.225 Anfragen

Abschleppen eines verunfallten Kfz

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei dem Vertrag über das Abschleppen eines verunfallten Kfz handelt es sich um einen Frachtvertrag, welcher seitens des Auftraggebers jederzeit kündbar ist.

Der Abschleppunternehmer hat aufgrund seiner vertraglichen Vorleistungspflicht keinen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses vor Abschleppen des Unfallwagens.

Verlangt er dennoch einen Vorschuss vom Auftraggeber, so ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt ohne dem Abschleppunternehmer Aufwendungsersatz leisten zu müssen.


AG Darmstadt, 28.04.2008 - Az: 301 C 169/07

ECLI:DE:AGDARMS:2008:0428.301C169.07.0A

Patrizia KleinTheresia DonathDr. Jens-Peter Voß

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant