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Abschleppen eines verunfallten Kfz
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Bei dem Vertrag über das
Abschleppen eines verunfallten Kfz handelt es sich um einen Frachtvertrag, welcher seitens des Auftraggebers jederzeit kündbar ist.
Der Abschleppunternehmer hat aufgrund seiner vertraglichen Vorleistungspflicht keinen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses vor Abschleppen des Unfallwagens.
Verlangt er dennoch einen Vorschuss vom Auftraggeber, so ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt ohne dem Abschleppunternehmer Aufwendungsersatz leisten zu müssen.
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Antje , Karlsruhe
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