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Autowäsche während der Corona-Pandemie

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine private Fahrt zur Autowaschanlage ist während eine entsprechende Corona-Verordnungen zur Anwendung kommt nicht erlaubt. Dies würde gegen die entsprechenden Ausgangsbeschränkungen verstoßen - auch wenn die Waschanlage geöffnet hat. Denn diese darf während der Ausgangsbeschränkungen nur genutzt werden, wenn eine berufliche Notwendigkeit besteht. Dies wäre beispielsweise bei gewerblichen Kunden der Fall.

Hier ist zu beachten, dass mit den allgemeinen Lockerungen auch hier eine regelmäßig Neubewertung erforderlich ist. So hat das VG Osnabrück entschieden, dass die Schließung von Mietwaschplätzen für Autos zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus voraussichtlich rechtswidrig ist, eine Gefährdungserhöhung sei durch den Betrieb eines Mietwaschplatzes für die Verbreitung des Coronavirus nicht erkennbar (VG Osnabrück, 05.05.2020 - Az: 3 B 22/20).

Wird gegen eine Corona-Verordnung verstoßen, fällt ggf. das entsprechend festgelegte Bußgeld an.

Hinweis: Aktuell sind keine solchen Einschränkungen mehr bekannt.

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Stand: (letzte Änderung: 28.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Nein, bei bestehenden Ausgangsbeschränkungen war eine private Fahrt zur Waschanlage unzulässig. Die Nutzung war in dieser Zeit in der Regel auf Fälle mit beruflicher Notwendigkeit, etwa für gewerbliche Kunden, begrenzt.
Die pauschale Schließung wurde kritisch bewertet. Das VG Osnabrück entschied, dass eine Schließung von Mietwaschplätzen zum Infektionsschutz voraussichtlich rechtswidrig ist, da keine erhöhte Gefährdung durch den Betrieb erkennbar war (vgl. VG Osnabrück, 05.05.2020 - Az: 3 B 22/20).
Wer trotz geltender Ausgangsbeschränkungen gegen die Corona-Verordnungen verstieß, musste mit dem jeweils festgelegten Bußgeld rechnen.
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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