Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.018 Anfragen

Eingeschränkte Streupflicht auf öffentlichen Parkplätzen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auf öffentlichen Parkplätzen besteht bei Schnee und Glatteis eine bloß eingeschränkte Streupflicht, und zwar nur in verkehrswichtigen Bereichen. Als solche sind Parkplätze grundsätzlich nicht einzustufen, so dass keine flächendeckende Abstreuung erfolgen muss (so etwa LG Saarbrücken, 06.12.2002 - Az: 4 O 154/02).

Allenfalls für Fußgänger müssen Wege gestreut werden, und auch dies regelmäßig nur dann, wenn der auf dem Parkplatz zurückzulegende Fußweg nicht nur „wenige Schritte“ ausmacht. Die Stellfläche für das Auto selbst fällt darunter nicht

Im Hinblick auf Parkplätze muss demnach jeder Verkehrsteilnehmer für sich entscheiden, ob er bei Schnee und Eis das Risiko einer Benutzung eingehen will.
Stand: 28.10.2017
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant