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Seitenstreifen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Seitenstreifen sind ebenso wie die Standspur und befestigte oder unbefestigte Rand- und Schutzstreifen kein Teil der Fahrbahn und dürfen somit vom Verkehr i.d.R. nicht benutzt werden. Diesem steht ausschließlich die Fahrbahn zur Verfügung.

Nur wenn eine Nutzung ausdrücklich vorgesehen ist gilt ein anderes:

Ist der Seitenstreifen ausreichend befestigt, kann dieser als Parkstreifen in Fahrrichtung rechts verwendet werden.

Langsame Fahrzeuge und Fahrradfahrer können den Seitenstreifen verwenden um anderen Verkehrsteilnehmern das Überholen zu ermöglichen.

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen den Seitenstreifen verwenden.

Fußgängern steht der Seitenstreifen zur Verfügung - auch dann wenn nur auf einer Seite ein Seitenstreifen besteht.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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