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Reaktionszeit im Straßenverkehr

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeit, die zwischen veranlaßter Handlung und dem Auftreten des die Handlung auslösenden äußeren Ereignis liegt (z.B. Ausweichen oder Bremsen, nachdem ein Reh auf der Straße stehen geblieben ist). Die Reaktionszeit ist nicht mit der sogenannten Schrecksekunde zu verwechseln.

Die Dauer der Reaktionszeit ist unterschiedlich und höchst individuell, liegt jedoch i.d.R. zwischen 0,5 und 1,5 Sekunden. War aufgrund der vorliegenden Situation eine Blickzuwendung notwendig, so kann der Wert auch höher liegen.

Zur Reaktionszeit wird die Bremsschwellzeit (i.d.R. 0,2 Sekunden bei Pkws und 0,4-0,6 Sekunden bei Lkws) hinzugerechnet, so daß die Summe der beiden - die Vorbremszeit - zwischen 0,7 und 2 Sekunden, meist jedoch um bei einer Sekunde liegt. Dieser Zeitraum wird regelmäßig von Sachverständigen zugrunde gelegt. Wie bereits erwähnt, können sich diese Richtwerte situationsbedingt verlängern aber auch verkürzen; eine Blendung kann beispielsweise dazu führen, daß eine "Blindsekunde" hinzugerechnet wird.

Die Reaktionszeit wird von vielen Umständen beeinflußt. Hohes Alter oder schlechte körperliche und/oder seelische Verfassung kann sie genauso verlängern, wie Ermüdung, Alkohol- oder Drogenkonsum.

Die Feststellung der Reaktionszeit ist bei Unfällen von besonderer Bedeutung.

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Stand: (letzte Änderung: 26.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Die Reaktionszeit beschreibt die Zeitspanne zwischen dem Auftreten eines äußeren Ereignisses, wie etwa einem plötzlichen Hindernis, und der eingeleiteten Handlung des Fahrers, zum Beispiel dem Bremsen oder Ausweichen.
Die Vorbremszeit setzt sich aus der Reaktionszeit und der Bremsschwellzeit zusammen. Sie liegt in der Regel zwischen 0,7 und 2 Sekunden, wobei Sachverständige meist mit einem Wert um eine Sekunde rechnen.
Die Dauer ist individuell verschieden und kann durch Faktoren wie ein hohes Lebensalter, Ermüdung, Alkohol- oder Drogenkonsum sowie eine schlechte seelische oder körperliche Verfassung negativ beeinflusst werden. Auch Blendung oder eine notwendige Blickzuwendung können die Zeit verlängern.
Nein, die Reaktionszeit ist nicht mit der sogenannten Schrecksekunde zu verwechseln, sondern stellt einen eigenen, messbaren Zeitraum dar, der für die Unfallrekonstruktion von besonderer Bedeutung ist.
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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