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Was sollte man machen, wenn das MPU-Gutachten negativ ausfällt?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ist das Gutachten negativ und erscheinen Einwendungen dagegen nicht sinnvoll, sollte der Bewerber das Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde nicht vorlegen, weil es dort bei den Akten verbleibt und für spätere Fahrerlaubnisanträge verwendet werden kann. Vielmehr sollte der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zurückgenommen und später wieder gestellt werden. Lässt der Bewerber es auf eine Versagung der Fahrerlaubnis auf Grund des negativen Gutachtens ankommen, ist dies für ihn außerordentlich nachteilig. Die Versagung der Fahrerlaubnis wird nämlich in das Fahreignungsregister eingetragen und erst nach zehn Jahren wieder getilgt.

Nach Rücknahme des Antrags kann der Bewerber sich darum bemühen, die im Gutachten beschriebenen Eignungsmängel durch geeignete Maßnahmen zu beheben. Anschließend kann erneut einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Eine zeitliche Sperre dafür gibt es nicht. Wenn in dem neuen Verfahren von der Fahrerlaubnisbehörde wiederum die Beibringung eines Gutachtens angeordnet wird, sollte der Bewerber dem Gutachter die Einsichtnahme in das frühere negative Gutachten ermöglichen. Dass ein solches existiert, kann der neue Gutachter ohnehin daraus erschließen, dass sich in den ihm überlassenen Akten der Fahrerlaubnisbehörde Vorgänge über die frühere Übersendung der Akten an den früheren Gutachter befinden. Erhält er keine Einsicht in das Gutachten, entsteht leicht der Verdacht, dass der Fahrerlaubnisbewerber etwas zu verdecken hat.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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