Gerade beim Neuwagenkauf wird selten die volle Kaufsumme auf einmal beglichen. Vielmehr wird der Käufer den Kauf in aller Regel finanzieren. Hier stehen verschiedene Modelle zur Auswahl. Die Finanzierung kann über den Händler oder Hersteller selbst oder aber über Banken abgewickelt werden. Für Finanzierungen im Verhältnis professioneller Geldgeber - privater Kunde gelten die besonderen Vorschriften zum Verbraucherkreditvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie sollen den Besonderheiten von Kreditverträgen und kreditgestützten Kaufverträgen Rechnung tragen.
Stand: (letzte Änderung: 25.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Für die Finanzierung eines Fahrzeugs stehen in der Regel zwei Wege zur Auswahl: Der Abschluss eines Kreditvertrages über den Händler oder Hersteller selbst oder die Abwicklung über ein unabhängiges Bankinstitut.
Bei Finanzierungen zwischen einem professionellen Geldgeber und einem privaten Kunden finden die speziellen Vorschriften zum Verbraucherkreditvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Anwendung. Diese Gesetze dienen dazu, die Interessen des Kunden bei Kreditverträgen und kreditgestützten Kaufverträgen zu schützen.
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