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250a Verkehrseinrichtungen zum Schutz der Infrastruktur
Bußgeldkatalog (BKatV)
| Lfd. Nr. |
Tatbestand |
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) |
Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
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Verkehrseinrichtungen zum Schutz der Infrastruktur |
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| 250a |
Vorschriftswidrig ein Verbot für Kraftwagen mit einem die Gesamtmasse beschränkenden Zusatzzeichen (Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 1053-33) oder eine tatsächliche Höhenbeschränkung (Zeichen 265) nicht beachtet, wobei die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 4 zu § 43 Absatz 3) gekennzeichnet ist. |
§ 41 Absatz 1 i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 27 Spalte 3, lfd. Nr. 29 (Zeichen 251) Spalte 3, lfd. Nr. zu 36 bis 40, lfd. Nr. 39 (Zeichen 265) § 43 Absatz 3 Satz 2 § 49 Absatz 3 Nummer 4, 6 |
500 € Fahrverbot 2 Monate |
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