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250a Verkehrseinrichtungen zum Schutz der Infrastruktur

Bußgeldkatalog (BKatV)

Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Verkehrseinrichtungen zum Schutz der Infrastruktur    
250a Vorschriftswidrig ein Verbot für Kraftwagen mit einem die Gesamtmasse beschränkenden Zusatzzeichen (Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 1053-33) oder eine tatsächliche Höhenbeschränkung (Zeichen 265) nicht beachtet, wobei die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 4 zu § 43 Absatz 3) gekennzeichnet ist. § 41 Absatz 1 i.V.m.
Anlage 2 lfd. Nr. 27 Spalte 3, lfd. Nr. 29 (Zeichen 251) Spalte 3, lfd. Nr. zu 36 bis 40,
lfd. Nr. 39 (Zeichen 265)
§ 43 Absatz 3 Satz 2
§ 49 Absatz 3 Nummer 4, 6
500 €
Fahrverbot
2 Monate

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