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246-247 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden    
246 Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt § 23 Absatz 1a
§ 49 Absatz 1 Nummer 22
 
246.1   beim Führen eines Fahrzeugs   100 €
246.2   – mit Gefährdung § 23 Absatz 1a Satz 1, § 1 Absatz 2, § 49 Absatz 1 Nummer 1, 22 150 €
Fahrverbot
1 Monat
246.3   – mit Sachbeschädigung   200 €
Fahrverbot
1 Monat
246.4   beim Radfahren § 23 Absatz 1a Satz 1, § 49 Absatz 1 Nummer 22 55 €
247 Beim Führen eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit
mitgeführt
§ 23 Absatz 1c
§ 49 Absatz 1 Nummer 22
 75 €
247a Beim Führen eines Kraftfahrzeugs Gesicht verdeckt oder verhüllt § 23 Absatz 4 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 22
60 €

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