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Einstellvertrag - Wie muss die Pferdebox eingerichtet sein?

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde mit einem Stallbetreiber ein entgeltlicher Einstellvertrag abgeschlossen, so ergibt sich aus dem Vertrag die Pflicht des Betreibers, die Unterbringung und Versorgung so zu gestalten, dass das Pferd nicht zu gesundheitlichem Schaden kommt. Dies bedeutet auch, dass die Pferdebox so einzurichten ist, dass keine Verletzungsgefahr für das Pferd besteht. Dies hat so zu erfolgen, dass auch die Unterbringung von Pferden möglich ist, die die nervlich nicht ausgeglichen sind und eine Neigung dazu haben, im Stall zu toben.


OLG Frankfurt, 24.11.1999 - Az: 17 U 194/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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