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63-63.5 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
Bußgeldkatalog (BKatV)
Lfd. Nr. |
Tatbestand |
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) |
Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit |
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63 |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) |
§ 13 Absatz 1, 2 § 49 Absatz 1 Nummer 13 |
20 € |
63.1 |
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bis zu 30 Minuten |
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20 € |
63.2 |
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bis zu 1 Stunde |
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25 € |
63.3 |
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bis zu 2 Stunden |
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30 € |
63.4 |
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bis zu 3 Stunden |
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35 € |
63.5 |
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länger als 3 Stunden |
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40 € |
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