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63-63.5 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit    
63 An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) § 13 Absatz 1, 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 13
 20 €
63.1   bis zu 30 Minuten    20 €
63.2   bis zu 1 Stunde    25 €
63.3   bis zu 2 Stunden    30 €
63.4   bis zu 3 Stunden    35 €
63.5   länger als 3 Stunden    40 €

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Danke
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