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35-44 Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren    
35 Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben § 9 Absatz 1 Satz 2, 4
§ 49 Absatz 1 Nummer 9
 10 €
35.1   – mit Gefährdung § 9 Absatz 1 Satz 2, 4
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 9
 30 €
35.2   – mit Sachbeschädigung    35 €
36 Beim Linksabbiegen auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert § 9 Absatz 1 Satz 3
§ 49 Absatz 1 Nummer 9
  5 €
(37 bis 37.3) (aufgehoben)    
38 Beim Linksabbiegen mit dem Fahrrad nach einer
Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn überquert
und dabei den Fahrzeugverkehr nicht beachtet oder
einer Radverkehrsführung im Kreuzungs- oder
Einmündungsbereich nicht gefolgt
§ 9 Absatz 2 Satz 2, 3
§ 49 Absatz 1 Nummer 9
 15 €
38.1   – mit Behinderung § 9 Absatz 2 Satz 2, 3
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 9
 20 €
38.2   – mit Gefährdung    25 €
38.3   – mit Sachbeschädigung    30 €
39 Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen § 9 Absatz 3 Satz 1, 2,
Absatz 4 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 9
 40 €
39.1   – mit Gefährdung § 9 Absatz 3 Satz 1, 2,
Absatz 4 Satz 1
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 9
 140 €
Fahrverbot 1 Monat
(40) (aufgehoben)    
41 Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet § 9 Absatz 3 Satz 3
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 9
140 €
Fahrverbot 1 Monat
42 Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen § 9 Absatz 4 Satz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 9
 10 €
42.1   – mit Gefährdung § 9 Absatz 4 Satz 2
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 9
 70 €
(43) (aufgehoben)    
44 Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer
gefährdet
§ 9 Absatz 5
§ 49 Absatz 1 Nummer 9
 80 €

Dr. Jens-Peter VoßAlexandra KlimatosDr. Rochus Schmitz

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