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AnwaltOnline - Verkehrsrecht Dezember 2025

Verkehrsrecht

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ISSN: 1619-7151

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Interessante Urteile

Schadensersatz bei Ausrutschen auf Glatteis

Die Verkehrssicherungspflicht im Winter umfasst die Pflicht, öffentliche Gehwege und vergleichbare Verkehrsflächen von Schnee und Eis zu befreien, wenn eine konkrete Gefahrenlage besteht. Diese entsteht nicht bereits bei Temperaturen um den Gefrierpunkt, sondern erfordert das Vorliegen allgemeiner Glätte. Allgemeine Glätte ist dann anzunehmen, …


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Fahrerlaubnisentzug wegen nicht erbrachter Fahrprobe nach wiederholten Fahrauffälligkeiten gerechtfertigt

Zeigt ein Fahrer wiederholt erhebliche Fahrunsicherheiten wie das Fahren in Schlangenlinien, das Überfahren der Mittellinie oder das Missachten polizeilicher Anhaltezeichen, kann die Fahrerlaubnisbehörde berechtigte Zweifel an seiner Fahreignung haben. In einem solchen Fall darf sie zur Klärung …


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Kein Anspruch auf weitere straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmminderung

Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen setzen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO voraus, dass Lärm- oder Abgasbelastungen vorliegen, die ein Einschreiten zum Schutz der Wohnbevölkerung rechtfertigen. Maßstab ist, ob ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung …


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Fehlender Radhelm führt bei Unfall nicht zu Mitverschulden!

Einem Radfahrer kann bei einem Verkehrsunfall mit einem nicht elektrisch unterstützten Fahrrad im Jahr 2022 ein Mitverschulden nicht deshalb zugerechnet werden, weil er keinen Helm getragen hat. …


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Weitere Urteile zum Verkehrsrecht

… finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Das Thema des Monats

Augenblicksversagen im Straßenverkehr: Schutz vor Strafe im Verkehrsrecht?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann weitreichende Konsequenzen haben. Schnell ist ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot die Folge, die Kaskoversicherung verweigert die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit oder es droht sogar ein Strafverfahren. Betroffene versuchen immer wieder, ihrer Haftung oder Verurteilung mit dem Einwand des sogenannten Augenblicksversagens zu entgehen. Die Anerkennung eines solchen Augenblicksversagens kann entscheidend dafür sein, ob ein Fahrverbot abgewendet, der volle Versicherungsschutz erhalten oder eine strafrechtliche Verurteilung vermieden wird. Die Rechtsprechung hat jedoch hohe Hürden für die Annahme eines solchen entlastenden Umstandes aufgestellt und prüft die Umstände des Einzelfalls sehr genau.

Was ist ein Augenblicksversagen?

Ein Augenblicksversagen umschreibt begrifflich ein Versagen des Handelnden, das dadurch gekennzeichnet ist, dass dieser für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum die im Verkehr gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Es handelt sich um eine Art spontane Fehlreaktion oder eine momentane Unaufmerksamkeit. Entscheidend ist, dass es sich um ein kurzzeitiges Fehlverhalten handelt, wie es auch dem sorgfältigsten und pflichtbewusstesten Kraftfahrer unterlaufen kann. Allein die Tatsache, dass ein Fehler nur einen Moment gedauert hat, reicht jedoch nicht aus, um den Schuldvorwurf herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale einer groben Pflichtverletzung vorliegen. Die Rechtsprechung verlangt für eine Privilegierung vielmehr das Hinzutreten weiterer, in der Person des Handelnden liegender besonderer Umstände. Diese Umstände müssen den Grund des momentanen Versagens erkennen und es in einem milderen Licht erscheinen lassen, beispielsweise durch ein unübersichtliches, schwieriges oder überraschendes Verkehrsgeschehen. Abzugrenzen ist das Augenblicksversagen von der groben Fahrlässigkeit, bei der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, indem nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss.

Das Augenblicksversagen im Bußgeldverfahren

Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist die Frage nach einem Augenblicksversagen von besonderer Bedeutung, wenn es um die Verhängung eines Regelfahrverbots geht. Ein Fahrverbot soll bei groben Pflichtverletzungen als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme verhängt werden. Kann ein Verkehrsverstoß jedoch auf ein …


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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