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Umtausch "alter" Führerscheine wird empfohlen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Besonders bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen neuen und modernen Führerschein im "Scheckkartenformat" umzutauschen. Darauf weist das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen hin. Zwar müssen die "alten" Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden, dennoch sollten Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen werden.

Das Umtauschverfahren ist über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (je nach Land Straßenverkehrsämter, Landratsämter, Landeseinwohnerämter) durchzuführen. Die Herstellung der Kartenführerscheine erfolgt dann zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin.
Seit 1999 werden nur noch Führerscheine im neuen "Scheckkartenformat" ausgegeben. "Alte" bleiben grundsätzlich im Umfang ihrer bisherigen Berechtigung bestehen (mit wenigen Ausnahmen relevant für Lkw, Taxi und Busfahrer). Dennoch empfiehlt sich ein freiwilliger Umtausch.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM des BMVBW

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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