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Explosionsgefahr durch Handygebrauch

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weithin unbekannt ist das gesetzliche Verbot, in der Nähe der Zapfsäulen auf dem Gelände von Tankstellen Handys zu gebrauchen.

Hierdurch soll verhindert werden, dass von Mobiltelefonen ausgehende elektrische Impulse Benzindämpfe ### entzünden, die die Luft in der Umgebung von Zapfsäulen enthält. Ein solches Ereignis ist nicht sehr wahrscheinlich, beim Aufeinandertreffen mehrerer unglücklicher Umstände letztlich aber nicht auszuschließen. Handys sollten daher beim Tanken immer im Auto gelassen werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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