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Bundesrat berät über die Freigabe von mehr KFZ-Kennzeichen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auf Initiative des Landes Hessen entscheidet der Bundesrat am 6. März 2026 über einen Entschließungsantrag, der die Vergabe neuer KFZ-Kennzeichen unabhängig von bisherigen Regularien zum Thema hat.

Freigabe neuer Kennzeichen ohne Einschränkungen

Mit der Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, es zu ermöglichen, dass zusätzliche Kennzeichen in einem Zulassungsbezirk ohne die bisher geltenden Beschränkungen vergeben werden können. Seit 2012 könnten Landkreise und kreisfreie Städte zwar mehrere Kfz-Unterscheidungszeichen vergeben, allerdings nur, wenn ein Verbrauch der verfügbaren Kennzeichenkombinationen unmittelbar bevorsteht, ein neuer selbständiger Zulassungsbezirk gegründet wird oder in Fällen, in denen durch Gebietsreformen alte Unterscheidungszeichen auslaufen. Ziel der Initiative ist es, diese Einschränkungen zu beseitigen.

Heimatkennzeichen als Zeichen lokaler Identität

Kfz-Kennzeichen seien nicht nur eine Verwaltungsangelegenheit, sondern häufig ein wichtiger Faktor für die lokale Identität, begründet das Land die Initiative. Viele Menschen fühlten sich mit ihrem Heimatkennzeichen verbunden und assoziierten damit positive Eigenschaften ihrer Region und ein Zugehörigkeitsgefühl. Für viele Autofahrende sei das Heimatkennzeichen Ausdruck von regionalem Stolz im Alltag – sichtbar im ganzen Straßenverkehr. Durch die Liberalisierung der Kfz-Kennzeichen könne ohne großen Verwaltungsaufwand mehr regionale Verortung, eine Identitätsstärkung sowie eine höhere überregionale Sichtbarkeit von Städten und Gemeinden erreicht werden.

Veröffentlicht: 06.03.2026

Quelle: BundesratKOMPAKT

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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