Nachdem der Bundesrat in der vorherigen Plenarsitzung den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt und den Änderungen am Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugestimmt hat, beschäftigt er sich in der kommenden Plenarsitzung mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Länder und Kommunen bekommen durch die Änderung des StVG mehr Entscheidungsspielräume, da sie neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nun auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren Anordnungen berücksichtigen dürfen.
Mehr Tempo-30-Anordnungen
Behörden können künftig einfacher Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anordnen, zum Beispiel beim so genannten Lückenschluss zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken, vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen. Dies schließt Tempolimits auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtstraßen ein.Umweltfreundliche Sonderfahrstreifen
Mehr Spielraum erhalten die Behörden zudem beim Bewohnerparken. Zudem wird die Anordnung von Sonderfahrstreifen für neue umweltfreundliche Mobilitätsformen wie Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge, die Schaffung von Busspuren, aber auch die Bereitstellung angemessener Flächen für den Fahrradverkehr durch die Verordnung erleichtert.Notbremsassistenten auch für mittelgroße Lkw
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen Notbremsassistenzsysteme künftig nicht mehr ausschalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.Veröffentlicht: 02.07.2024
Quelle: BundesratKOMPAKT
Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Alexandra Klimatos
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