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Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG wurde im Klageregister bekannt gemacht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Oberlandesgericht Stuttgart, bei dem am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Daimler AG eingegangen ist, hat nach deren Zustellung am 1. September 2021 nun die Klage im Klageregister öffentlich bekannt gemacht.

Eine Musterfeststellungsklage dient als erste Stufe der Durchsetzung von individuellen Ansprüchen von Verbrauchern, die sich einer solchen Klage anschließen.

Vor der öffentlichen Bekanntgabe der Musterklageschrift hatte der Senat zunächst noch auf Anpassung hinsichtlich verschiedener Feststellungsziele beim Musterkläger hingewirkt und dann am 28. Oktober 2021 die öffentliche Bekanntmachung beschlossen.

Im Klageregister finden sich u.a. die Feststellungsziele und eine kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhaltes. Verbraucher, deren Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von diesen Feststellungszielen abhängen, können sich zum Klageregister über das Anmeldeformular beim Bundesamt für Justiz anmelden.

Eine Anmeldung direkt beim Oberlandesgericht ist nicht möglich und unwirksam. Anmeldungen werden weder entgegengenommen noch weitergeleitet. Für die Anmeldung zum Klageregister ist allein das Bundesamt für Justiz zuständig. Weitere Informationen zur Anmeldung sind auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de zu finden.

Das Gericht hat zu gegebener Zeit die öffentliche Bekanntmachung seiner Terminbestimmungen, Hinweise und Zwischenentscheidungen im Klageregister zu veranlassen, wenn dies zur Information der Verbraucher über den Fortgang des Verfahrens erforderlich ist. Die öffentliche Bekanntmachung von Terminen muss spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Terminstag erfolgen.

Aktenzeichen: 16a MK 1/21

Veröffentlicht: 04.11.2021

Quelle: PM des OLG Stuttgart

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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