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Tagfahrlicht für Neuwagen Pflicht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ab dem 7.2.2011 müssen Neuwagen und kleinere Lieferwagen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein, Busse und LKW ab August 2012. Hiermit soll es Fußgängern, Rad-, und Motorradfahrern ermöglicht werden, diese Verkehrsteilnehmer besser zu erkennen. Gleichzeitig verbrauchen solche Tagfahrleuchten bis zu 30% weniger Energie als das Abblendlicht.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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