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Bundesrat plädiert für Reform des Personenbeförderungsgesetzes

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach dem Willen des Bundesrates soll künftig für Unternehmen des gewerblichen Busverkehrs, die Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen anbieten oder den Verkehr mit Mietomnibussen organisieren, nur noch eine einheitliche Genehmigung erforderlich sein.
Zurzeit benötigen die Unternehmen je nach der Form des Gelegenheitsverkehrs hierzulande jeweils eine gesonderte Genehmigung. Der Bundesrat hat seine Vorstellungen über eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes in einem Gesetzentwurf (16/1341) dargelegt.
Dabei tritt er für eine einheitliche Gültigkeitsdauer von fünf Jahren für die Genehmigung der Personenbeförderung auf deutschen Straßen ein. Da die Mehrzahl der Verkehrsunternehmen des Omnibusgewerbes sich neben den erforderlichen Genehmigungen zur Personenbeförderung in Deutschland auch eine Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU ausstellen ließen, plädiert die Länderkammer für eine einheitliche Genehmigungsurkunde, die für innerstaatliche und europäische Fahrten gleichermaßen gelten soll. Außerdem fordert der Bundesrat als Genehmigungsvoraussetzung festzuschreiben, dass das Antrag stellende Unternehmen einen Betriebssitz oder eine Niederlassung im Inland nachweisen muss.
Gleiches soll auch für Subunternehmen gelten, die mit einer Verkehrsleistung beauftragt werden. Sie begründet ihre Forderung damit, dass die "Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit" nachprüfbar sein müsse. Die Bundesregierung erklärt sich in ihrer Stellungnahme mit der Zielsetzung des Gesetzentwurfs einverstanden, regt aber Änderungen an, etwa angemessene Umsetzungsfristen für die Teile des Vorhabens, die das Genehmigungsverfahren für den Gelegenheitsverkehr betreffen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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