Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.472 Anfragen

Zwei neue Verkehrszeichen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Bundesrat hat am 10.3.2006 die Einführung von zwei neuen Verkehrszeichen beschlossen und hiermit die EU-Tunnelrichtlinie umgesetzt, die der Unfallvermeidung dienen soll.

Das Zeichen 327 (blau umrandete stilisierte Tunneleinfahrt) soll an jeder Tunneleinfahrt stehen. Es verpflichtet beim Durchfahren zum Einschalten des Abblendlichts. Das Wenden im Tunnel ist verboten.

Das Zeichen 328 (blau umrandete stilisierte Haltebucht) dient der Regelung der Nothalte- und Pannenbuchten. Diese dürfen nur im Notfall benutzt werden und nicht zum halten oder gar parken zweckentfremdet werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen