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Zwei neue Verkehrszeichen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Bundesrat hat am 10.3.2006 die Einführung von zwei neuen Verkehrszeichen beschlossen und hiermit die EU-Tunnelrichtlinie umgesetzt, die der Unfallvermeidung dienen soll.

Das Zeichen 327 (blau umrandete stilisierte Tunneleinfahrt) soll an jeder Tunneleinfahrt stehen. Es verpflichtet beim Durchfahren zum Einschalten des Abblendlichts. Das Wenden im Tunnel ist verboten.

Das Zeichen 328 (blau umrandete stilisierte Haltebucht) dient der Regelung der Nothalte- und Pannenbuchten. Diese dürfen nur im Notfall benutzt werden und nicht zum halten oder gar parken zweckentfremdet werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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