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Stolpe fordert Fahren mit Licht am Tage ab 1. Oktober

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Autofahren in Deutschland soll noch sicherer werden. Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe fordert alle Autofahrer ab dem 1. Oktober auf, auch am Tage das Abblendlicht einzuschalten. Wie bereits in den Nachbarländern Frankreich und Österreich erprobt, soll auch in Deutschland für eine Übergangszeit eine freiwillige Regelung gelten, danach folge eine verpflichtende Einführung.

"Das Fahren mit Licht am Tage trägt dazu bei, Leben zu retten. Die befürchteten Umweltnachteile (erhöhter Kraftstoffverbrauch, Schadstoffmehrausstoß) lassen sich durch den Einsatz moderner Lichttechnik vermeiden", so Stolpe. "Gerade in der beginnenden dunklen Jahreszeit sollte auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden." Der Minister erinnerte daran, dass bereits heute während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, mit Abblendlicht gefahren werden muss. "Diese bereits heute nach der Straßenverkehrs-Ordnung bestehende Pflicht wird leider häufig missachtet".

Der Minister wird eine europäische Initiative ergreifen, mit der die Serienausstattung von Pkw verbessert wird. Stolpe fordert deshalb die Ausstattung von Neufahrzeugen mit sogenannten Tagfahrleuchten. Wichtigste Änderung für die Autofahrer: Beim Starten des Motors geht automatisch das Licht an. Die Kfz-technischen Regelungen für Tagfahrleuchten sollen dem Minister zufolge dahingehend angepasst werden, dass diese mit einem Dämmerungsschalter, der automatisch - entsprechend der Umgebungshelligkeit - auf Abblendlicht umschaltet, verbunden werden. Stolpe wird sich auch bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass künftig alle Neufahrzeuge mit dieser Kombination von Tagfahrleuchten und Dämmerungsschalter obligatorisch ausgerüstet werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM BMVBW

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Erik, Oranienburg