Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.10.2017
Hinweis:
Das Kapitel A (Personen) mit den §§ 1 bis 15 l StVZO wurde durch die Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr am 01. Januar 1999 aufgehoben und von da an durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ersetzt.
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