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Fliegengitter - erlaubt oder nicht?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mieter dürfen Fliegengitter an den Fenstern ihrer Mietwohnung anbringen. Dies gehört zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Vermieter ist nicht berechtigt, diese eigenmächtig zu entfernen (verbotene Eigenmacht). Entfernt der Vermieter die Gitter dennoch, so kann der Mieter die Wiederanbringung derselben vom Vermieter verlangen.


AG Springe, 20.12.2010 - Az: 4 C 292/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Erik, Oranienburg
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