Umlegbarkeit der Kosten einer Feuerlöscherprüfung auf den Mieter
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Will ein Vermieter die Kosten für eine Feuerlöscherprüfung auf den Mieter umlegen, so ist hierfür eine vertragliche Vereinbarung erforderlich. Diese Kosten gehören nicht zu den Wartungskosten der Heizungsanlage.
Feuerlöscher sind nämlich nicht Bestandteil der Heizungsanlage und zu deren Betrieb auch nicht erforderlich.
Der Umstand, dass nach dem Bauordnungsrecht und auch aus Sicherheitsgründen ein Feuerlöscher im Heizraum erforderlich ist, ändert daran nichts.
AG Steinfurt, 08.10.1992 - Az: 4 C 414/92
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.