Es ist mit Anfangsfeuchtigkeit zu rechnen, wenn in einen Neubau eingezogen wird. Eine Minderung aufgrund der stärkeren Belüftung und ggf. erhöhter Heizkosten ist daher nicht möglich.
AG Steinfurt - Az: 4 C 23/96
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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