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Bei Neubau mit Feuchtigkeit rechnen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist mit Anfangsfeuchtigkeit zu rechnen, wenn in einen Neubau eingezogen wird. Eine Minderung aufgrund der stärkeren Belüftung und ggf. erhöhter Heizkosten ist daher nicht möglich.


AG Steinfurt - Az: 4 C 23/96

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