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Kein Schadensersatzanspruch bei Fotonutzung im Internet bei fehlendem Inlandsbezug

Urheberrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist gegeben, wenn Fotos, die streitgegenständlich sind, im Inland abrufbar sind, ohne dass es darauf ankommt, ob sich diese bestimmungsgemäß an Personen in Deutschland richtete.

Die Verletzung inländischen Urheberrechts setzt einen hinreichenden Inlandsbezug voraus; hierzu ist eine Gesamtabwägung erforderlich, die einerseits die Auswirkungen der Nutzungshandlung auf die inländischen wirtschaftlichen Interessen des Schutzrechtsinhabers und andererseits u.a. die technische und organisatorische Vermeidbarkeit berücksichtigt.


AG München, 23.08.2024 - Az: 161 C 12981/24


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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